Wo eine WIPO Basismarke Zulassen

Markenrecht

Warum ist es sinnvoll, in einem besonders kleinen Land eine WIPO-Basismarke zur Internationalisierung anzumelden?

Bei der Zulassung einer „Weltmarke“, bzw. bei der Expansion oder Internationalisierung einer Marke über das Madrider System muss eine nationale Basismarke vorhanden sein.

Die Basismarke wird bei einer Internationalisierung über das Madrider System zu einer wichtigen Basis für alle weiteren internationalen Marken.

Eine internationale Registrierung basiert sich immer auf einer Basismarke. Wenn die ursprüngliche zugelassene Basismarke, auf der sich die WIPO Expansion basiert, aberkannt wird, dann verfällt auch die WIPO Marke. Das kann einen Verlust der internationalen Marke bedeuten.

Oft werden Marken gelöscht oder aberkannt, wenn ältere Rechte von älteren Marken verletzt werden. Teilweise ist es schwer vorherzusagen, welche Marken ältere Rechte haben und nur ein Gericht kann klären, welche Rechte ältere Rechte sind.

So haben z.B. besonders kleine Länder wie die Schweiz oder Liechtenstein eine sehr hohe Anzahl an direkte zugelassenen Marken, die über die WIPO expandiert werden.

In besonders kleinen Ländern wie der Schweiz oder Liechtenstein ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine ältere Marke registriert ist, geringer, denn die Anzahl an zugelassenen Marken ist deutlich geringer.

Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit der Aberkennung der Basismarke geringer.

In der Schweiz sind etwas über 0,5 Mio. Marken zugelassen, während in der EU Trademark Datenbank ca. 62 Mio. Marken gelistet sind. Wenn man zum Beispiel eine EU Marke als Basis für die WIPO Marke wählt, dann ist es möglich, dass die EU-Marke aus einem der 27 EU Länder aufgrund älterer Rechte angegriffen wird (oder direkt auf der EU Ebene).

Wenn die EU-Marke z.B. aufgrund eines älteren Rechtes in Luxemburg erfolgreich angegriffen wird, dann ist es möglich, dass dadurch auch die WIPO Basismarke verfällt .

Dies ist vermutlich einer der Gründe, warum viele große Marken ein kleines Land wie die Schweiz wählen, um dort eine Marke zuzulassen, die als Basis der Internationalisierung über WIPO dient.

Kleinere Länder mit weniger zugelassenen Marken sind zumeist besser für eine WIPO Basismarke geeignet.

Ein weiterer Vorteil der Schweiz ist, dass die WIPO in Bern in der Schweiz ansässig ist und Schweizer Gesetze in den wichtigsten Sprachen wie Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch veröffentlicht werden.

Ein weiterer Vorteil der Schweiz liegt darin, dass die WIPO in Bern in der Schweiz ist und Schweizer Gesetze in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch veröffentlicht werden und für viele Sprachregionen zugänglich sind.

Falls Sie einer Marke in der Schweiz zulassen wollen, können wir als ihr Vertreter die Marke zulassen und Sie brauchen keine Domiziladresse oder Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz.

Weiterführende Informationen Leitfaden zur internationalen Registrierung von Marken gemäß dem Madrider Abkommen und dem Madrider Protokoll.

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