Was ist Nizza-Klassifikation?
Inhaltsverzeichnis
- Klassen von Waren
- Klassen von Dienstleistungen
- Warum sind die Marken in Nizza-Klassen einzuordnen?
- Wie viele Nizza-Klassen kann man für eine Marke auswählen?
- Kriterien zur Klassifizierung von Waren
- Kriterien zur Klassifizierung von Dienstleistungen
- Schritte zur Markeneintragung
- Kosten für Markenregistrierung
Was ist Nizza-Klassifikation?
Bei der Markenanmeldung zur Eintragung im Markenregister muss man angeben, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke zu schützen ist.
Die Marke ist dann nur genau für die eingetragenen Bereiche geschützt. Deshalb können auch gleichnamige Marken in unterschiedlichen Bereichen „co-existieren“.
So gibt es zum Beispiel einen Konsumgüterhersteller „Henkel“, der in keinerlei Verbindung zu dem Sekthersteller „Henkel“ steht und beide haben die gleiche Marke in unterschiedlichen Bereichen.
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Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist nach der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken („Nizza-Klassifikation“) zu erstellen. Der Name geht auf das auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15.06.1957 geschlossene Übereinkommen zurück, das die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte.
Sie enthält in insgesamt 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) insgesamt rund 10 000 standardisierte und zulässige Begriffe, die für das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Markenanmeldung verwendet werden können.
Die Warenklassen (1-34) sind grob in Produkt- und Materialgruppen eingeteilt, die Dienstleistungsklassen (35-45) nach Sparten/Branchen.
Vorab schon eine Warnung: Man mag nun glauben, dass es besser sei möglich viele Nizzaklassen bei der Markenanmeldung abzudecken. Diese Annahme ist allerdings ein Trugschluss, denn die Marken müssen nach 5 Jahren auch für die Nizzaklassen genutzt werden.
Nizza Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
Waren und Dienstleistungen gehören immer einer gewissen Kategorie, auch Nizzaklasse genannt. Sie sind in nicht abstrakt sondern beziehen sich genau auf diese Nizzaklassen zu denen sie gehören. Der Markenschutz bezieht sich jeweils auf die zugehörigen Nizzaklassen.
Klassen von Waren
Nizza-Klasse | Waren |
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Klasse 1 |
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Klasse 2 |
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Klasse 3 |
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Klasse 4 |
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Klasse 5 |
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Klasse 6 |
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Klasse 7 |
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Klasse 8 |
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Klasse 9 |
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Klasse 10 |
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Klasse 11 | Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken |
Klasse 12 |
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Klasse 13 |
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Klasse 14 |
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Klasse 15 |
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Klasse 16 |
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Klasse 17 |
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Klasse 18 |
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Klasse 19 |
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Klasse 20 |
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Klasse 21 |
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Klasse 22 |
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Klasse 23 | Garne und Fäden für textile Zwecke |
Klasse 24 |
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Klasse 25 | Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen |
Klasse 26 |
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Klasse 27 |
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Klasse 28 |
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Klasse 29 |
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Klasse 30 |
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Klasse 31 |
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Klasse 32 |
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Klasse 33 |
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Klasse 34 |
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Klassen von Dienstleistungen
Nizza-Klasse | Dienstleistungen |
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Klasse 35 |
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Klasse 36 |
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Klasse 37 |
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Klasse 38 |
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Klasse 39 |
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Klasse 40 |
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Klasse 41 |
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Klasse 42 |
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Klasse 43 |
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Klasse 44 |
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Klasse 45 |
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Warum sind die Marken in Nizza-Klassen einzuordnen?
Sie sollten gründlich überlegen, für welche Nizza-Klassen Ihre Marke einzutragen ist, da keine nachträgliche Zuordnung in weitere Klassen nach der Einreichung der Markenanmeldung möglich ist.
Die Nizza-Klassen dienen dazu, den Schutzumfang einer Marke zu definieren. Je größer der Schutzumgang ist, desto höher ist das Risiko, ältere Markenrechte zu verletzen. Daher kann Ihnen eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche helfen, eine eventuelle Markenkollision zu vermeiden.
Weiter ist es bei der Auswahl der Nizza-Klassen zu beachten, dass eine Gebrauchspflicht für den Markenhinterleger besteht. Er ist verpflichtet, seine Marke im Zusammenhang mit den eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen, sowie in der Form, in der er sie hat eintragen lassen. Sollte er die Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren nicht gebrauchen, könnte er seine Rechte verlieren.
Wie viele Nizza-Klassen kann man für eine Marke auswählen?
Bei der Eintragung der Markenklassen ist darauf zu achten, dass genau der Nutzungsumfang der Marke geschützt wird. Werden zu wenige Bereiche (Nizza-Klassen) geschützt, dann bleiben manche Bereiche ohne Schutz. Werden zu viele Bereiche geschützt und nicht genutzt, dann kann es zu einem Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs kommen.
Eine Markenhinterlegung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) enthält bis zu 3 Nizza-Klassen. Sie können weitere Nizza-Klassen auswählen, wofür eine zusätzliche Gebühr für jede weitere Nizza-Klasse zu zahlen ist.
Gibt es Kriterien zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen?
Manchmal ist es nicht so einfach, die richtigen Nizza-Klassen für eine Marke auszuwählen, da sich die Waren oder Dienstleistungen nicht eindeutig einer Klasse zuordnen lassen. Dafür hat man folgende Kriterien zu einer korrekten Klassenzuordnung aufgestellt:
Klassifizierung von Waren
Waren | Kriterien |
---|---|
Fertigwaren |
|
Кombinierten Fertigprodukte mit Mehrzweckfunktion |
|
Rohstoffe (unbearbeitet oder teilweise bearbeitet) | Klassifizierung nach dem Material, aus dem sie bestehen |
Teile eines anderen Erzeugnisses |
|
Klassifizierte nach dem Material Waren | Waren, die nach dem Material, aus dem sie hergestellt sind, klassifiziert werden und aus verschiedenen Materialien bestehen, werden grundsätzlich nach dem Material klassifiziert, das überwiegt. |
Behältnisse zur Aufbewahrung von Waren | Klassifizierung in dieselbe Klasse wie die betreffenden Waren |
Klassifizierung von Dienstleistungen
Dienstleistungen | Kriterien |
---|---|
Dienstleistungen | Klassifizierung nach bestehenden Dienstleistungsbereichen oder in Analogie zu anderen vergleichbaren Dienstleistungen |
Vermietung | Klassifizierung in die gleichen Klassen wie die durch die vermieteten Gegenstände erbrachten Dienstleistungen |
Beratung oder Information | Klassifizierung in die gleichen Klassen wie die Dienstleistungen, auf die sich die Beratung oder Information bezieht |
Franchise | Klassifizierung in die gleichen Klasse wie die vom Franchisegeber erbrachten besonderen Dienstleistungen |
Was kostet eine Markeneintragung?
Hierunter sind die Gebühren, die das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) für den Schutz einer Marke in der Schweiz berechnet:
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Hinterlegungsgebühr (Schutzdauer zehn Jahre, verlängerbar) | 550 CHF |
Klassenzuschlag (ab vierter Klasse, pro Klasse) | 100 CHF |
Expressgebühr (beschleunigte Markenprüfung) | 400 CHF |
Registrieren Sie Ihre Marke
Markenregistrierung durch Rechtsexperten zum Festpreis.
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