Geistiges Eigentum

Markenrecht

Inhaltsverzeichnis

Der Oberbegriff geistiges Eigentum besteht aus den vier unter unter Begriffen:
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Markenschutz

Beim Markenschutz handelt es sich um Namen und Logos mit denen sich Waren und Dienstleistungen versehen lassen.
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Patentschutz

Beim Patentschutz handelt es sich um einen Schutz auf Erfindungen, dabei sind Erfindungen Dinge die ein Produkt oder Herstellungsverfahren wesentlich verbessern.
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Designschutz

Beim Designschutz handelt es sich um einen Schutz auf das äußere Erscheinungsbild einer Ware.
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Urheberrecht

Beim Urheberrecht handelt es sich auf ein Recht Des Urhebers auf Werke der Literatur und Kunst. Das Urheberrecht entsteht automatisch und muss nicht speziell geschützt werden.
Zur Erklärung des Immaterialgüterrechts beziehungsweise der gewerblichen Schutzrechte wird oft das Beispiel eines Passanten gegeben, der vor einem Schaufenster entlang läuft.

Er sieht zum Beispiel einen Stuhl mit einem besonderen, ihm bisher unbekannten Design. Zwar kann er diesen Stuhl nicht mitnehmen, doch hat er durch das sehen des Designs etwas Neues wahrgenommen und eine neue Erkenntnis gewonnen.

Die Immaterialgüter beziehungsweise gewerblichen Schutzrechte schützen diese neuen „Ideen“, die nicht unmittelbar als physisches Produkt verfügbar sind, aber dennoch einen Wert oder ein Gut darstellen.

Ähnlich wie bei dem Beispiel mit dem Schaufenster ist es auch bei Patenten. Wenn jemand von den Prozessen des Patents erfährt dann ist es ihm möglich das gleiche zu tun. Er hat dadurch etwas Neues erfahren.

Das Patent beziehungsweise die Marke oder das Copyright und oder das Design schützt diese Neuigkeit und macht er diese Neuigkeit für den Besitzer erst durch exklusive Verwendung kommerziell vermarktbar.

Marken

Eine Marke ist ein Kennzeichnen, dass sich eignet Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Marken sind dabei ein Profilierungsmerkmal für die Leistungen eines Unternehmens. Der Markenschutz verleiht dem Markeninhaber das ausschließliche Recht seine Marken und Waren und Dienstleistungen zu kennzeichnen und mit diesem Kennzeichen zu nutzen.

Dieses Recht kann auch lizenziert oder an andere weitergegeben werden. Andere können von der Benutzung der Marke ausgeschlossen werden. Als Marke geschützt werden können sämtliche Kombinationen aus verschiedenen Zeichen und Zahlen die dann Wörter sind, Slogans, Buchstabenkombinationen und Zahlenkombinationen und bildliche Darstellungen als so genannte Bild Marken oder Logos sowie sämtliche Arten von Kombinationen der verschiedenen Elemente.

Je nach Markenregister gibt es auch etliche weitere Kategorien, die als Marke geschützt werden können so zum Beispiel die 3-D Marke akustische Zeichen, Geruchsmarken, Farbmarken oder weitere eher ungebräuchliche Arten.

Marken beziehen sich immer auf einen gewissen Waren oder Dienstleistungsbereich (Nizza Klasse genannt) und auf eine gewisse geographische Regionen (Länder).

Wenn zum Beispiel eine Marke in der Schweiz zugelassen ist dann bezieht sich auch der Markenschutz auf die Schweiz. Über das so genannte Madrider System ist es möglich eine Schweizer Marke auf beliebig viele Länder auszudehnen.

Bei der Eintragung einer Marke prüft das Markenamt nur die generelle Eintragungsfähigkeit (sogenannte „Absolute Schutzhindernisse“ wie fehlende Unterscheidungskraft).

Ob eventuell andere bestehende ältere Markenrechte verletzt werden wird nicht geprüft. Falls andere Markenrechte verletzt werden kann dies entsprechende Folgen nach sich ziehen. Der Markenanmelder sollte unbedingt sicherstellen, dass er keine älteren Rechte verletzt, um zu vermeiden einen Schadensersatz zahlen zu müssen.

Eine Marke wird besonders stark, wenn sich die Marke stark von den anderen Marken unterscheidet.
Für eine starke Marke eignen sich Fantasiewörter oder der Transfer eines Wortes in einen willkürlichen anderen Bereich (wie zum Beispiel bei der Marke Apple ID für Smartphones benutzt wird).

Die reine Kategorie-Bezeichnung oder beschreibende Sachverhalte sind nicht geeignet für einen Markennamen.

Beispielsweise „Zuckerbäcker“ ist keine geeignete Marke für Bäcker oder Backwaren (während die Marke in einem vollkommen anderen Bereich eintragungsfähig wäre).

Reine Beschreibungen unterscheiden sich nicht von den anderen Produkten und können deshalb nicht als Marke registriert werden.

Normalerweise kann aus dem reinen Gebrauch einer Marke kein allein Anspruch auf diese Marke abgeleitet werden.

Nur die Registrierung beim IGE Markenamt lässt den ausschließlichen Gebrauch einer Marke zu. Die Schutzdauer beträgt jeweils zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Der Markeninhaber kann nach der Eintragung die missbräuchliche Verwendung seiner Marke verhindern. Dem Inhaber einer Marke stehen auch die sämtlichen Rechte die sich aus dieser Marke ergeben zu, dies kann zum Beispiel auch ein Domain Name sein.

Der Markeninhaber kann eine missbräuchliche Verwendung seines Markennamens als Domain verhindern und diese Domain sperren oder auf sich unterdrückt übertragen lassen.

Auch kann ein Markeninhaber z.B. mit der Hilfe des Zolls verhindern, dass Produkte unter seinem Markennamen in die Schweiz gelangen oder Andere vom Missbrauch seiner Marke bei Ricardo, Digitec, Brack, Galaxus Ebay, Amazon oder Google ausschliessen.

Auch in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter oder Youtube darf die Marke nicht missbraucht werden. Dies ist meist nur mit einer eingetragenen Marke möglich, wir helfen Ihnen bei der Eintragung und der Durchsetzung Ihrer Rechte als Markeninhaber.

Patent

Das Patent erlaubt den Inhaber Dritte von der wirtschaftlichen Nutzung seiner Erfindung auszuschließen. Es steht dem Inhaber eines Patentes offen das Patent auch an andere zu übertragen oder zu lizenzieren und so zu kommerzialisieren und den Nutzen aus seinem Werk zu ziehen.

Das Patent steht Relais stellt relativ hohe Anforderungen an seine Eintragung. Nicht bei den Tier war sind zum Beispiel Idee , Theorien, Verfahren und andere Dinge die schwer greifbar sind. Eine Erfindung muss die folgenden Kriterien erfüllen um patentiert Bar zu sein;

  • Erstens die Erfindung muss neu sein und muss über den Stand der Technik hinausgehen und muss der Öffentlichkeit nicht bekannt sein
  • Zweitens die Erfindung muss einen gewerblichen nutzen haben und muss kommerziell nutzbar sein
  • Drittens die Erfindung darf nicht auf nahe liegende Weise sich aus dem Stand der Technik ergeben sondern muss eine Neuartigkeit beinhalten

Erfindungen lassen sich maximal 20 Jahre lang schützen danach verfällt das Patent. Für das Patent müssen ab dem vierten Jahr nach der Abmeldung jährliche Gebühren gezahlt werden.

Wie auch bei der Marke prüft das Patentamt nicht ob die Erfindung wirklich neu ist und ob alle Schutz Voraussetzungen erfüllt sind. Deswegen empfiehlt es sich gut vorher zu dem Patent zu recherchieren.

Sollten die Voraussetzungen für eine Eintragung nicht gegeben sein, so ist es möglich dass das Patent eingetragen wird aber man das Patent nicht entsprechend durchsetzen kann.

Genau wie die Marke hat auch das Patent einen geographischen Schutzbereich. Es muss für die jeweiligen Länder geschützt werden.

Design

Unter einem Design versteht man die äußere Gestaltung von Produkten. Die Gestaltung kann dabei zwei- oder dreidimensional sein. Beim Design denkt man spontan an Möbeln, Stoffmuster, Lampen oder Einrichtungsgegenstände es kann sich aber auch zum Beispiel um das Rillenmuster eines Profils auf einem Autoreifen handeln.

Dinge, die einen reinen technischen Nutzen haben, können nicht über ein Design geschützt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Teile innerhalb einer Maschine handeln die in dieser Form für die Funktion benötigt werden und die nicht über ein Design schützbar sind.

Die Schutzdauer eines Designs kann maximal 25 Jahre betragen, dabei handelt es sich um fünf Perioden die jeweils Schutz für fünf Jahre bieten und getrennt bezahlt werden müssen.

Die Schutzvoraussetzungen für ein Design sind dass das Design neu ist und kein ähnliches oder identisches Design bisher veröffentlicht wurde. Das Design muss sich von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten unterscheiden.

Das Urheberrecht oder Copyright

Das Urheberrecht schützt den Urheber von Werken der Literatur und Kunst. Geschützt ist die Art und Weise in welche eine Idee zum Ausdruck gelangt. Die Idee selbst oder das Konzept sind aber nicht schützbar. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich nur auf die Inhalte selbst und nicht auf die Form.

Wenn beispielsweise in einem Buch ein neuer Produktions Prozess beschrieben wird, dann ist nur genau der Wortlaut und die genauen Satzstrukturen des Buches geschützt. Die generelle Idee, also der neue Produktions Prozess ist dadurch nicht geschützt.

Der Leser kann eine Erkenntnis aus der Beschreibung des Buches erzielen und diese Erkenntnis für sich nutzen. Nur darf er nicht genau die jeweiligen Zeilen des Buches kopieren und anders verwenden.

Die generelle Idee bzw. Erkenntnis wird nicht durch das Urheberrecht beziehungsweise Copyright geschützt sondern nur genau die Form, hier also bei dem Buch in Form von Buchstaben und Kapiteln.

Anders als bei den anderen immateriellen Gütern wie in dem Design der Marke und dem Patent ist bei dem Urheberrecht beziehungsweise Copyright keine Registrierung notwendig.

Der Autor eines Textes bekommt automatisch mit dem Schreiben das entsprechende Urheberrecht. Der Urheber allein kann darüber bestimmen ob wann und wie sein Werk verwendet werden darf.

Insbesondere verfügt er über die folgenden Rechte:

  • Erstens Vervielfältigungsrecht d.h. das Recht das Werk durch irgendein Verfahren zu vervielfältigen und weitere Exemplare seines Werkes herzustellen.
  • Zweitens das Verbreitungsrecht, also das Recht seine Werk anzubieten zu veräußern oder sonst wie in den Verkehr zu bringen
  • Drittens das Recht sein Werk Zugänglich zu machen. Das bedeutet das Recht das Werk in einem Kommunikationsnetz oder ähnlichem wie zum Beispiel den Internet öffentlich zugänglich zu machen
  • Viertens das Aufführungs- und Vorführungsrecht. Das bedeutet das Recht sein Werk öffentlich vorzutragen
  • Fünftens das Bearbeitungsrecht. Das bedeutet zu entscheiden ob sein Werk geändert werden darf oder ob darauf ein neues Werk fungieren darf (dies beinhaltet zum Beispiel auch typischerweise Übersetzungen)

Durch das Urheberrecht geschützt sind literarische Werke wie zum Beispiel Romane wissenschaftliche Aufsätze oder auch im Internet Webseiten, Visuelle oder außer Audio Visuelle Werke wie Fotografieren und Filme, Werke der Musik und andere akustische Werke, Werke der bildenden Kunst d.h. Malerei Bildhauerei und Grafik sowie auch Kunst und Gebrauchsgegenstände.

Wie bereits erwähnt entsteht der Schutz beziehungsweise das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung eines Werkes es bedarf keiner weiteren Formalitäten um den Schutz zu bekommen und es werden keine Register darüber geführt.. In der Schweiz läuft das Urheberrecht bis über 70 Jahre und bei Computerprogrammen über 50 Jahre nach dem Tod eines Urhebers.

Bei Fotografien ohne individuellen Charakter endet der Schutz nach 50 Jahren nach der Herstellung. Wenn der Schutz sich auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors bezieht, so kann der Schutz sehr lange laufen wenn der Autor noch lange lebt, weil es bis zu 70 Jahre nach seinem Tod hinausgeht. Entwirft ein Autor ein Werk mit 20 Jahren und wird 100 Jahre alt, so geht der Schutz bis zu 70 Jahre nach seinem Tod, also insgesamt 150 Jahre.

Verwertungsgesellschaft nehmen die Rechte der Urheber Kollektiv wahr und zahlen eventuelle Prämien an diese aus.

Die jeweiligen Institutionen für die Schweiz sind:

  • SUISSIMAGE für Audiovisuelle Arbeiten – suissimage.ch
  • ProLitteris für Literatur, Kunst und Foto– prolitteris.ch
  • SUISA für Musicals und teilweise Theater – suisa.ch
  • SWISSPERFORM – swissperform.ch
  • SSA, the Swiss Theater, Musikal, audiovisuelle Arbeiten– ssa.ch

Vorgehen zum Schutz des geistigen Eigentums

In den meisten fällen ist es sinnvoll wenn man eine Marke oder ein Patent oder ein Design in mehreren Ländern zulassen will dass man entsprechend die Marke oder das Patent oder das Design in einem Land zulässt und den Schutz dann entsprechend erweitert.

Es gibt verschiedene Abkommen internationaler Ebene die die Erweiterung vereinfachen. Zu den Abkommen gehören das internationale Madrider oder Berner Abkommen (Teilweise auch TRIPS Abkommen in der Umsetzung).

Durch diese Abkommen wird in die jeweilige Zulassung in den gewünschten Ländern sehr vereinfacht. Zu der Vereinfachung gehört z.B. eine Anerkennung des Gebrauchs (wie in den USA), die Möglichkeit in einer Sprache und ohne lokale Übersetzungen zu kommunizieren und der Entfall der Notwendigkeit einer lokalen Domiziladresse.

Eine Schutzrecht Strategie sollte entwickelt werden um genau festzustellen was ich wo schützen muss. In der Schutzstrategie sollte geklärt werden:

  • Ist der Schutz überhaupt notwendig droht Dritte meine meine Rechte einzuschränken
  • Welcher Schutz ist am besten was genau muss ich schützen (Marken vs. Patente oder Designs)
  • Was sind die Alternativen (z.B. Veröffentlichung der Erfindung anstatt Patent)
  • Wie weit muss der Schutz reichen für welche Waren oder Dienstleistungen muss ich Schutz erwerben welche Nizzaklassen sollen genau geschützt werden
  • In welchen Ländern brauche ich Schutz
    Welche Logos Slogans Produkte Dienstleistungen Marken oder Dachmarken sollen als Marke eingetragen werden
  • Wie überwache ich mein geistiges Eigentum (Überwachung der Neueintragungen beim Markenamt, Überwachung Internet, Zusammenarbeit mit dem Zoll, …)
  • Wie gehe ich gegen Nachahmer vor, wie ist meine Marke- oder Patentschutzstrategie

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