Lohnt sich eine Markenregistrierung?
Lohnt sich eine Markenregistrierung für einen Firmennamen oder ein Kunstwort!
Bei Marken, für die ein Verkauf geplant ist, zahlt sich der Schutz einer Marke oder die Anmeldung beim Markenamt schnell aus.
Die relativ geringen Kosten der Eintragung werden meist nur ein Bruchteil eines Monatsumsatzes ausmachen und sind im Vergleich zu den möglichen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten um eine Marke schnell wieder erwirtschaftet.
Kunstworte sind кennzeichnungskräftiger und besonders gut geeignet, Geschäfte oder Marken voneinander zu unterscheiden. Schwach in der Kennzeichnungskraft ist вeispielsweise eine Umschreibung wie „Baseler Restaurant“ oder Baseler Restaurant GmbH, weil dies mehr oder weniger auf jedes der hunderten Baseler Restaurants zutrifft.
Das Kunstwort „BaRest“ gibt es aber sonst nicht und ist zur Kennzeichnung geeignet, also kennzeichnungskräftiger.
Besonders erforderlich bei Nutzung eines Kunstwortes
Insbesondere bei Kunstworten oder Logos ist die Eintragung einer Marke erforderlich. Wird beispielsweise ein Kunstwort von einer Firma verwendet, das sich vom Firmennamen unterscheidet (Beispiel: die Firma SAMT AG mit dem Produkt Markenautomat), dann ist eine Eintragung dringend zu empfehlen.
Beispielsweise bei einem Einzelunternehmen (Freiberuflern oder Selbstständigen), das unter dem Firmennamen Herr Wagner Friseur firmiert und als Marke „CuttingRoom“ (oder andere Kunstwörter) verwendet, ist ein Markenschutz dringend anzuraten.
Die verwendete Marke ist nicht im Handelsregister eingetragen und nicht geschützt, kann aber durch eine Markenanmeldung geschützt werden.
Ist mein Firmenname geschützt oder sollte ich eine Marke anmelden?
aus dem Gesetzeskommentar „… Ein im Handelsregister eingetragener Firmenname bietet einen gewissen Schutz. Bei Einzelunternehmen (Freiberuflern oder Selbstständigen) beschränkt sich der räumliche Schutz auf den Eintragungsort einschliesslich des massgeblichen Wirtschaftsraums (Art. 946 Abs. 1 OR).
Nach OR Art. 951 gilt die Ausschliesslichkeit der eingetragenen Firma von Einzelunternehmen auch für die Firma der Kollektivgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Kommanditaktiengesellschaft. Die Firmen der Aktiengesellschaften, der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Genossenschaften müssen sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Gesellschaften in einer dieser Rechtsformen deutlich unterscheiden.“
Ein im Firmenindex oder Handelsregister eingetragenes Unternehmen geniesst Schutz seines Markennamen im Geltungsbereich. In der Schweiz bezieht sich dieser Schutz auf die gesamte Schweiz. Der Schutz bezieht sich auf eine eingetragene Firma, nicht eingetragene Einzelunternehmen haben diesen Schutz nicht.
Konsequenzen aus dem Gebrauch einer Marke ohne Eintragung
Die Konsequenzen aus der nicht vorhandenen Eintragung einer Marke können hohe Kosten verursachen. Falls, wie in unserem Beispiel, ein anderes Unternehmen das Kunstwort oder die verwendete Marke als Marke eintragen lässt, kann dem „ursprünglichen“ Markennutzer die Nutzung der Marke untersagt werden.
Eine Marke kann zwar grundsätzlich auch durch Nutzung entstehen, dabei muss jedoch jeweils eine entsprechende Umfrage von Sachverständigen durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass die Marke im Nutzerkreis bekannt ist.
Die Firma, die eine Marke eintragen lässt, kann nicht nur allen anderen Firmen die Nutzung dieser Marke verbieten, sondern auch Schadensersatz und Umsatzauskunft verlangen.
Für die Firma, die die Marke nicht mehr nutzen darf, entstehen Kosten für das Gerichtsverfahren, die Änderung von Schildern und Briefbögen, die Änderung von Telefonbucheintrag und Werbematerialien, den Verlust von Stammkunden.
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