Domainrecht Services (UDRP)

Ihr Markenname gehört alleine Ihnen, auch als Domainnamen. Beenden Sie die missbräuchliche Nutzung Ihrer Marken durch Domaingrabber. Wir lösen Ihren Domainstreit über ein UDRP Schlichtungsverfahren als Service zu einem Festpreis.
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Streitbeilegung für Domainnamen

Domains werden nach dem „first come, first served“ Verfahren vergeben. Die Domainregistrierung benötigt nur wenige Minuten und kostet meist unter 10 Franken, es ist also einfach und günstig durchzuführen.

Durch die Einfachheit der Registrierung kommt es oft zu ungerechtfertigten oder böswilligen Domainregistrierungen. egal ob es sich um Typosquatting (das Ausnutzen von Rechtschreibfehlern in der Schreibweise der Domains) oder böswillige Registrierung von Domains, die als Marke bereits registriert sind, handelt.

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Der Domainname steht aber letztendlich nicht demjenigen zu, der die Domain zuerst (böswillig) registriert hat, sondern demjenigen, dem die Marke oder der Name gehört. Auch wenn ein Domaingrabber seinen Firmennamen oder Markennamen bereits registriert hat, heisst es nicht, dass überhöhte Kaufpreise für einen Domainnamen gezahlt werden müssen.

Eine dritte Partei, die diese Domain böswillig registriert, muss Ihnen diese Domain übergeben bzw darf diese Domain nicht nutzen, insofern er diese böswillig betreibt. Je nach Domain und anwendbarem Recht kommen hier unterschiedliche Lösungen in Frage.

Was ist gegen Domaingrabber zu tun?

Nationale Verfahren gegen den Domaingrabber sind oft komplex und teuer. Der Domaingrabber mag seinen Sitz im Ausland haben oder durch Anonymisierungsdienstleister schwer zu ermitteln sein. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat die entsprechenden NICs Domain Registrierungsstellen mit der Befugnis ausgestattet bei Markenrechtsverstössen Domains zu löschen oder zu übertragen.

Alternative Streitbeilegungsverfahren für Domainnamen stellen eine bessere alternative gegenüber nationalen Gerichtsverfahren dar. Alternative Streitbeilegungsverfahren brauchen normalerweise nur wenige Wochen bis zur Entscheidung, erbringen das gewünschte Ergebnis der Übertragung oder Sperrung der Domaingrabber Domain und sind kostengünstig.

Übersicht über die üblichsten Domain Name Dispute Resolution Verfahren und Domain Name Resolution Services (DNDR Verfahren):

  • Das Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) als Verfahren der „WIPO Arbitration and Mediation“ der WIPO Schweiz in Bern ist das bekannteste der Streitbeilegungsverfahren. Es wird bei einer vielzahl von Domains verwandt und ist ein „echtes“ Streitbeilegungsverfahren, das oft eine Domainübertragung als Ergebnis hat.
  • Das Alternative Dispute Resolution (ADR Verfahren) ist das Verfahren des Czech Arbitration Court (CAC) in Prag. Das ADR Verfahren ist über die Verordnung VO (EG) Nr. 874/2004 als EU und nationales Recht das Verfahren, das durch nationales Recht untermauert ist.
  • Das URS Uniform Rapid Suspension System. Anwendbar für über 1200 neue Top Level Domains. Beim URS kann ein Ergebnis in nur wenigen Tagen für wenige hundert USD/CHF erzielt werden.
  • Das TMCH DRP im Rahmen einer Trademark Clearinghouse Dispute Resolution Prozedur
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Das UDRP ausgesprochen -Uniform Domain-Name Dispute-Resolution- ist eine außergerichtliche Streitbeilegung für Markeninhaber, um böswillige oder andere missbräuchliche Registrierung von Domains im Zusammenhang mit registrierten Marken zu lösen. Da Streitigkeiten beim Registrar beigelegt werden und die Ergebnisse direkt vom Registrar ausgeführt werden, ist UDRP der bevorzugte Weg, um den Missbrauch Ihrer Marke durch kriminelle Domain-Registranten zu stoppen. Es ist bei diesen Verfahren egal, wo der Domaininhaber sein Domizil hat, da einfach ohne das Zutun des missbräuchlichen Domaininhabers entschieden wird, falls sich dieser auf die Email des Panels nicht meldet.

Das Domain Dispute Recht kann komplex sein. Für machen Domains wie die ch. Domains für die Schweiz gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Die Klageschrift muss sich also auf Schweizer Recht beziehen und es gibt in der Schweiz nicht nur ein einziges Gesetz für Domain oder Markenrecht auf das man sich beziehen kann. Ein Klageschrift muss auf einem Verständnis des Schweizer Rechts beruhen, und es wäre schwierig, einen Domainstreit für eine ch Domain ohne Kenntnis der Schweizer Marken und des Zivilrechts zu gewinnen.

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