Streitbeilegung für Top-Level-Domains (URS)
Die Domain-Aussetzung bedeutet, dass der Domainname den Besucher auf eine informative Webseite des zugelassenen Anbieters für Streitbeilegung umleitet. Der ursprüngliche Registrant bleibt Inhaber des Domainnamen bis zum Ablauf der Registrierungsperiode.
Die Beschwerde ist bei einem von ICANN zugelassenen URS Anbieter einzureichen. Der Markeninhaber darf eines oder beide URS- und UDRP-Verfahren einleiten.
Sowohl das URS-, als auch das UDRP-Verfahren verhindern die Möglichkeit nicht, zuständiges Gericht anzurufen.
- Recherchen Sie Fälle in Datenbanken und Literatur
- Formulieren und senden Sie einen Streitbeilegungsantrag
- Kontaktieren Sie den Anbieter der alternativen Streitbeilegung
- Nehmen Sie an Anhörung und Kommunikation mit Ausschussmitgliedern teil
- Überwachen Sie die korrekte Umsetzung der Entscheidung
- Unbegrenzte Anzahl von Kundenfragen und Erklärung während des Verfahrens
Streitbeilegung für Top-Level-Domains
URS uniform rapid Suspension System ist ein kostengünstiges und schnelles außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren das noch schneller und noch kostengünstiger ist als UDRP Streitbeilegungsverfahren.
Allerdings geht es bei URS nicht (primär) auf die Löschung über oder Übertragung der rechtsverletzenden Domäne sondern gewährt den Marken an Inhaber einen Anspruch auf die Suspendierung (Aufhebung) der unter der Domain abrufbaren Inhalte. In einem zweiten Schritt mag es möglich sein den Besitz der Domain zu erlangen, dies ist aber nicht unmittelbar in dem URS Verfahren möglich.
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