AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Allgemeines

 

1.1. SAMT Aktiengesellschaft (nachfolgend „SAMT AG“ genannt) ist eine in der Schweiz registrierte und domizilierte Gesellschaft. Das Geschäftsfeld Rechtsberatung der SAMT AG erbringt Rechtsdienstleistungen im Bereich der Markenanmeldung über die Website www.tm.legal. Der Vertrag wird mit SAMT AG in Schaffhausen (Schweiz) geschlossen.

1.2. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit einem Benutzer (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die Online-Plattform www.tm.legal (nachfolgend „Plattform“ genannt) geschlossen werden.

1.3. Das B2B-Angebot auf der Plattform richtet sich an Unternehmen und nicht an Verbraucher.

 

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

 

2.1. Der Vertragsgegenstand und der Leistungsumfang hängen davon ab, welches Paket der Kunde über die Plattform bestellt. Einige Pakete beinhalten Beratung oder juristische Dienstleistungen, andere Pakete basieren auf einer reinen Auftragsausführung der Kundenangaben.

2.2. Die Pakete enthalten standardisierte Dienstleistungen, die SAMT AG gegen eine Pauschalgebühr anbietet. Weitere Details zu Preis und Service finden Sie in der Beschreibung der Pakete unter www.tm.legal. Sollte eine weitere Beratung notwendig sein, so können dem Kunden zusätzliche Angebote unterbreitet werden.

2.3. Die zu erbringende Hauptdienstleistung umfasst die Vorbereitung und Einreichung der Markenanmeldung. Der Eintritt eines bestimmten Erfolgs, insbesondere die erfolgreiche Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts, ist nicht geschuldet (ausser es wird explizit zugesagt). SAMT AG verwendet die vom Kunden bereitgestellten Informationen und darf nicht für Umstände, die sich aus der Ausführung ergeben, haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere bei einer reinen Auftragsausführung der Kundenangaben ohne Rechtsberatung.

2.4. Bei der Anmeldung einer Marke wird grundsätzlich das jeweilige Recht des jeweiligen Markenamtes zugrunde gelegt. Die EUIPO Anmeldung erfolgt unter der Ausklammerung mitgliedstaatlicher Rechte.

2.5. Der Vertrag ist seitens SAMT AG erfüllt, wenn die Dienstleistungen des jeweiligen Paketes wie Recherchen oder Reports erbracht sind. 

2.6. In manchen Konstellationen kann es zu einer Pflicht der Stellung einer Postadresse im Ziel Markenland kommen. Falls der Kunde keine Postadresse in dem Land hat hilft SAMT AG zu einer Lösung. Diese Lösung kann zusätzliche Kosten verursachen, die nicht in dem normalen Prozess ausgewiesen sind und zusätzlich gezahlt werden müssen.

 

  1. Pflichten des Kunden

 

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen. Dazu gehören neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung insbesondere alle Informationen, die SAMT AG im Rahmen der Markenanmeldung an den Kunden sendet.

3.2. Der Kunde muss SAMT AG bei der Auftragserteilung alle für die Ausführung der Bestellung erforderlichen oder wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen. Dies umfasst insbesondere alle dem Kunden bekannten Hintergrundinformationen (z. B. über potenziell relevante Rechte von Wettbewerbern), die für die Risikobewertung relevant sein können.

3.3. Der Kunde ist für die rechtzeitige, korrekte und ordnungsgemäße Bereitstellung der erforderlichen Dokumente und Informationen verantwortlich und garantiert deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

3.4.Der Kunde ist dafür verantwortlich, SAMT AG über Namens- und/oder Adressänderungen oder andere relevante Änderungen zu informieren.

3.5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig Anweisungen zu erteilen. Andernfalls hat SAMT AG das Recht, ist jedoch nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen auf Rechnung, Risiko und Kosten des Kunden zu handeln.

 

  1. Zahlung

 

4.1. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei den Preisen um Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Es handelt sich um eine außergerichtliche Pauschalvergütung.

4.2. Alle Zahlungsforderungen sind mit Rechnungsstellung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Wenn eine Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist nicht bezahlt wird und SAMT AG eine Zahlungserinnerung an den Kunden sendet, wird eine pauschale Mahngebühr erhoben.

4.3. Der größte Bearbeitungsaufwand und das größte Haftungsrisiko für SAMT AG ist die Prüfung der Marke und nicht deren Anmeldung. Wenn der Kunde nach teilweiser Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere aufgrund der Prüfungsergebnisse oder aus anderen Gründen, auf die Markenanmeldung verzichtet, hat dies keine Auswirkungen auf die vereinbarte und geschuldete Pauschalgebühr.

4.4. Die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erhobenen Gebühren werden genauso wie diese von dem Amt in Rechnung gestellt werden an den Kunden weiterverrechnet (Kostenübertragung). SAMT AG wird versuchen, die niedrigst möglichen Kosten zu wählen, aber der Kunde muss in jedem Fall die von EUIPO definierte Gebühren bezahlen. Auch wenn die EUIPO Gebühren auf der Rechnung der SAMT AG falsch aufgeführt sind, so sind immer die wirklichen Kosten geschuldet. Das gilt insbesondere, wenn die Voraussetzungen für ein Fast-Track-Verfahren (beschleunigtes Verfahren) nicht erfüllt sind und höhere EUIPO-Gebühren anfallen, die vom Kunden zu zahlen sind.

4.5. Die Kosten für die SAMT AG Dienstleistung bzw. die Pakete sind auf der Internetseite angegeben. Diese Preise gelten nur für die Dienstleistungen von SAMT AG, alle EUIPO-Gebühren kommen dazu.

4.6. SAMT AG beginnt die Bearbeitung des Auftrags sofort nach seinem Eingang. Wenn der Kunde nach Auftragserteilung vom Vertrag zurücktritt, ihn stornieren, widerrufen oder anderweitig zurücktreten möchte, hat dies keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung.

4.7. Alle Zahlungen erfolgen an SAMT AG und SAMT AG leitet die Gebühren für die offizielle Markenanmeldung an EUIPO weiter.

 

  1. Kommunikation

 

5.1. In Bezug auf eine einfache und schnelle Kommunikation zwischen SAMT AG und dem Kunden erfolgt die Kommunikation in der Regel per E-Mail oder über den Login-Bereich: https://login.tm.legal/. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass mandatsbezogene Informationen per E-Mail an ihn gesendet werden, und stellt sicher, dass er sich unter der E-Mail-Adresse anmeldet, die er im Login-Bereich angegeben hat.

5.2. Die Kommunikation und das Versenden von Dokumenten über das Internet erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. SAMT AG ist weder verantwortlich noch haftbar für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets oder für Server- und Softwareprobleme Dritter.

5.3. SAMT AG bietet kein Büro für Kundenbesuche an. Die gesamte mündliche Kommunikation muss telefonisch erfolgen.

 

  1. Haftung

 

6.1. Zur Auftragserfüllung verwendet SAMT AG manchmal Datenbanken von spezialisierten Drittanbietern. Aufgrund der Abhängigkeit der Drittanbieter von den von Markenämtern bereitgestellten Daten und der notwendigen Aufnahme der zur Verfügung gestellten Daten in die Datenbank des Drittanbieters ist die Datenbank nicht immer aktuell. SAMT AG haftet nicht für die von Dritten bereitgestellten Informationen, weder für deren Vollständigkeit noch für deren Richtigkeit oder Aktualität.

6.2. SAMT AG ist befugt, nach Möglichkeit in Absprache mit dem Kunden, jedoch ohne vorherige Ankündigung an den Kunden, Dritte mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen. SAMT AG haftet nicht für Mängel dieser Dritten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SAMT AG selbst, wobei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters ausdrücklich ausgeschlossen ist.

6.3. SAMT AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters der SAMT AG ausdrücklich ausgeschlossen ist.

6.4. Unbeschadet der Bestimmung aus dem vorstehenden Absatz ist ein direkter Gesamtschaden betreffend die Haftung in Bezug auf eine Vereinbarung von SAMT AG zu ersetzen. Der direkte Gesamtschaden ist  in jedem Fall auf maximal zehn Prozent des Betrags begrenzt, der vom Auftraggeber an SAMT AG in Bezug auf die Vereinbarung im Kalenderjahr, in dem der Schaden eingetreten ist, zu zahlen ist.

6.5. SAMT AG haftet niemals für Schäden, die entstehen aus:

  1. a) falschen und/oder unvollständigen Informationen und/oder Informationen, die der Kunde nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat;
  2. b) Fehler und/oder Mängeln in den verwendeten Suchmaschinen;
  3. c) der Wahl der Marke, des Modells, des Patents, des Pflanzenzüchterrechts oder anderer geistigen Eigentumsrechte einschließlich Beschreibung und Klassifizierung;
  4. d) etwaigen Mängeln des Kunden bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen.

6.6. Die Haftung von SAMT AG für Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn ist jederzeit ausgeschlossen. Unter Folgeschäden ist in jedem Fall ein Schaden infolge der Anpassung von Drucksachen, Internetseiten, Reputationsschäden, Forschungskosten und Kosten für die Registrierung von geistigem Eigentum zu verstehen.

6.7. Der Kunde stellt SAMT AG von allen Ansprüchen Dritter gegen SAMT AG frei.

6.8. Wenn der Kunde die mit einer versicherungspflichtigen Abtretung/Vereinbarung verbundenen Risiken auf eine andere Partei überträgt, ist er verpflichtet, SAMT AG von der Anwendung eines Rückgriffsrechts des Versicherers freizustellen.

6.9. Jegliche Haftung von SAMT AG erlischt, wenn der Kunde SAMT AG über einen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Mangel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach seiner Entdeckung per Einschreiben mit Unterschrift nicht informiert.

 

  1. Recherche

 

7.1. Die Registrierung und Verwendung einer Marke birgt immer das Risiko, dass Dritte aufgrund älterer Rechte dagegen vorgehen. Dies beinhaltet das Risiko eines Widerspruchs, eines Antrags zur Löschung, einer Verwarnung oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dies kann ein Kostenrisiko für den Kunden darstellen. SAMT AG empfiehlt den Kunden daher, die in den Paketen enthaltene Ähnlichkeitssuche einschließlich Beratung und weiterer Überprüfung der Registrierung durchzuführen, um die Verfügbarkeit von Markennamen für die Registrierung und Verwendung sicherzustellen. Wenn der Kunde jedoch keine Ähnlichkeitsrecherche durchführt, muss er SAMT AG von der Haftung befreien und auf Anfrage eine entsprechende Freistellungsvereinbarung unterzeichnen.

7.2. Wenn SAMT AG eine Verfügbarkeitsrecherche durchführt, stellt man einen professionellen Bericht dem Kunden zur Verfügung.

7.3. Dem Kunden ist bekannt, dass bestimmte Restrisiken auch bei einer professionellen und gewissenhaft durchgeführten Ähnlichkeitsrecherche nicht ausgeschlossen werden können. Dies beinhaltet zum Beispiel, dass Prioritäten vorzeitig verschoben werden können. Solche Marken können nicht berücksichtigt werden, ohne eine Nachsuche nach Ablauf der Frist für die Inanspruchnahme der Priorität durchzuführen, da sie zum Zeitpunkt der Suche nicht vorhanden sind. Eine Recherche zu älteren Markenrechten eines Unternehmen ist ebenfalls nur in begrenztem Umfang möglich, da diese Rechte bereits durch Nutzung entstehen und im Gegensatz zu Marken nur in begrenztem Umfang in Datenbanken recherchiert werden können.

7.4. Eine Verfügbarkeitsrecherche nach Marken der Europäischen Union wird über das von EUIPO geführte Register durchgeführt. Die Risiken werden aus einer pan-europäischen Perspektive ohne Hinzuziehung mit dem nationalen Recht vertrauter Anwälte durchgeführt. Darüber hinaus wird auch das bei WIPO geführte Register überprüft, sofern die dortigen internationalen Registrierungen Schutz für die EU beanspruchen.

7.5. Die Firmenrecherche ist eine Identitätssuche, d. h. es wird geprüft, ob der beabsichtigte Markenname bereits als Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat registriert wurde. Die Unternehmenssuche wird auf der Grundlage der Daten der zentralen Europäischen Plattform gemäß der Richtlinie 2012/17/EU durchgeführt, die Daten aus nationalen Unternehmensregistern der EU-Mitgliedstaaten enthält. Da derzeit nicht alle Mitgliedstaaten mit dieser Datenbank verbunden sind, haftet SAMT AG nicht für die von der zentralen Europäischen Plattform bereitgestellten Informationen, weder für deren Vollständigkeit noch für deren Richtigkeit oder Aktualität.

 

  1. Weitere Beauftragung

 

8.1. Die unter der Marke tm.legal angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf die auf der Plattform genannten Aktivitäten, die teilweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben werden. Folgendes ist ausdrücklich nicht enthalten, beispielsweise die Vertretung des Kunden bei drohender Ablehnung der Marke durch das jeweilige Markenamt oder bei Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem Amt.

8.2. In bestimmten Fällen wird SAMT AG von den Markenämtern oder von Dritten kontaktiert. In diesen Fällen wird SAMT AG den Kunden darüber informieren und gegebenenfalls ihm eine weitere Beauftragung vorschlagen

 

  1. Kündigung

 

9.1. Wenn der Kunde eine ihm durch die Abtretung/Vereinbarung auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt oder dies nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt sowie im Falle des Stillstands, der Liquidation, der Aussetzung von Zahlungen und/oder des Konkurses seines Unternehmens, gilt der Kunde als gesetzlich in Verzug. In diesem Fall hat SAMT AG das Recht, die Abtretung zu stornieren oder die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass eine Vorladung, eine Mitteilung über einen Verzug oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist. SAMT AG ist auch berechtigt, eine Zahlung für die bereits ausgeführten Arbeiten sowie für die Kosten, die durch einen Verzug des Kunden entstehen, vom Kunden zu verlangen.

9.2. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, SAMT AG für Schäden vollständig zu entschädigen, zu denen auch der entgangene Gewinn von SAMT AG gehört.

9.3. Die Bestimmungen der Absätze 9.1. und 9.2. beeinträchtigen nicht das Recht von SAMT AG, die Erfüllung der Abtretung/Vereinbarung auszusetzen und die sofortige und vollständige Zahlung aller Beträge zu verlangen, die der Kunde aufgrund der Abtretung/Vereinbarung schuldet oder schulden würde.

 

  1. Vertraulichkeit

 

10.1. Die Parteien werden die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen über die andere Partei, die ihnen während der Ausführung eines Auftrags bekannt wurden, beachten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei wird eine Partei keine vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, veröffentlichen oder anderweitig verbreiten oder deren Offenlegung, Veröffentlichung oder Verbreitung nicht gestatten.

10.2. Die in Ziffer 10.1. genannte Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nur, wenn und soweit die betreffenden Informationen noch nicht öffentlich zugänglich worden sind.

10.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit sie einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen Entscheidung widerspricht.

10.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Dokumente und Berichte dem Urheberrecht von SAMT AG unterliegen und er die Berichte nur für den festgelegten Zweck verwenden darf. Der Kunde verpflichtet sich, die von SAMT AG zur Verfügung gestellten Berichte nicht zu veröffentlichen oder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Veröffentlichung der Berichte mindestens 5000 CHF an SAMT AG zu zahlen.

 

  1. Datenschutzerklärung

 

SAMT AG verarbeitet persönliche Daten und Adressdaten auf der Grundlage von Sorgfalt und Vertrauen. Wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung dies erfordert, kann SAMT AG einen Identitätsnachweis verlangen, beispielsweise für die Registrierung von Rechten des geistigen Eigentums. Die vollständigen Datenschutzerklärung finden Sie unter https://tm.legal/de/datenschutz/  

 

  1. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

 

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass der einzige Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten Schaffhausen in der Schweiz ist. Für Streitigkeiten sollte nur schweizerisches Recht gelten, wie es normalerweise in der Schweiz angewendet wird.

12.2. Die gesamte Kommunikation für Rechtsstreitigkeiten mit SAMT AG muss in (Schweizer) Deutsch erfolgen. Der Kunde stellt SAMT AG von etwaigen Verpflichtungen der Übersetzung von Dokumenten im Rahmen von Gerichtsprozessen frei und stimmt einer ausschliesslichen Kommunikation in Deutsch zu. 

 

  1. Sonstiges

 

13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die schriftliche Formpflicht.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die einschlägige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt.