DPMA Gebühren

Die Gebühren des DPMA (Deutschen Patent- und Markenamtes) für eine Markenanmeldung über uns betragen in den meisten Fällen 290 Euro.

Diese Gebühr muss jeweils für eine Wortmarke und Bildmarke (Logo) gezahlt werden, falls beide Varianten registriert werden sollen. 

  • Amtsgebühren Wortmarke beträgt 290 Euro inklusive 3 Nizza Klassen

     

  • Amtsgebühren Bildmarke (Logo) beträgt 290 Euro inklusive 3 Nizza Klassen

     

  • Amtsgebühren Wortmarke und Logo beträgt 290 Euro x 2 = 580 Euro

Wir lassen das DPMA Rechnungen direkt an Sie senden und Sie können diese dann direkt bezahlen.

(ACHTUNG: Achten Sie darauf nur die richtige Rechnung des offiziellen DPMA zu zahlen. Der Markenprozess ist öffentlich einsehbar und Drittanbieter senden Rechnungen für diverse Register mit ähnlichklingenden Namen wie die des DPMA.)

Gebührenart und Höhe der Gebühren des Deutschen Patent und Markenamtes (übernommen vom DPMA):

Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 300 Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 290 Euro
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100 Euro
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke 900 Euro
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200 Euro
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 750 Euro
Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke 1800 Euro
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 260 Euro
Widerspruchsverfahren – Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen 250 Euro
Widerspruchsverfahren – Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen 50 Euro
Antragsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse 400 Euro
Antragsgebühr wegen Verfalls 100 Euro

 

Das Kostenblatt des DPMA finden Sie hier im Original