Unterschiede zwischen US- und EU-Markenrecht

Markenrecht

Unterschiede zwischen US- und EU-Markenrecht

Obwohl es Ähnlichkeiten in den Markensystemen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten gibt (zum Beispiel sind eingetragene Marken unter beiden Systemen zehn Jahre lang ungültig), gibt es auch große Unterschiede. In diesem Beitrag werden einige der wichtigsten Unterschiede in den Markengesetzen zwischen den USA und der EU hervorgehoben, da diese Unterschiede häufig Probleme verursachen.

Registrierungsebenen

Die USA verwenden ein zweistufiges System zum Schutz von Marken. Markeninhaber können ihre Marke auf Landesebene oder bei der Bundesregierung über das USPTO registrieren. Nach dem Lanham Act gewährt eine Bundesregistrierung den Registranten Rechte in den gesamten USA. Während eine staatliche Markenregistrierung die Marke nur in dem Staat schützt, in dem sie registriert wurde.

Das Markenrecht in der EU besteht aus einem System, das in der gesamten Europäischen Union gültig ist. Es ist nicht möglich, den geografischen Schutzbereich einer EU-Marke auf bestimmte Mitgliedstaaten zu beschränken. Wenn Sie Ihre Marke in einem bestimmten Land registrieren möchten, müssen Sie das nationale Markenamt des jeweiligen Landes (zum Beispiel das spanische Patent- und Markenamt für Spanien oder das Deutsche DPMA) kontaktieren.

Common Law Markenrechte oder Europäische Markenrechte.

In den USA kann der Benutzer einer Marke bestimmte Rechte des Common Law erwerben, indem er die Marke auch ohne Registrierung als erster im Handel verwendet. In der EU müssen Marken registriert sein, um Schutz zu erhalten.

Registrierungsanforderungen und Verwendung im Handel

Markenrechte in den USA basieren auf der Verwendung im Handel. Es gibt zwei Arten von Anwendungen: „Use-in-Commerce“ oder „Intent-to-Use“.

Die Anmeldung muss das Datum der ersten Benutzung der Marke durch den Anmelder und die erste Benutzung der Marke durch den Anmelder im US-Handel enthalten. In Fällen von „Verwendungsabsicht“ muss ein Nachweis über die Verwendung der Marke erbracht werden, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, oder die Frist kann bis zu sechs Monate nach Abschluss des Markenverfahrens verlängert werden, um den Nachweis zu erbringen.

Die EU verlangt nicht, dass eine Marke zum Zeitpunkt der Markenanmeldung oder -registrierung im Handel verwendet wird. Dies bedeutet, dass eine Marke der Europäischen Union für Waren oder Dienstleistungen registriert werden kann, auch wenn der Inhaber der Marke sie nicht verwendet oder dies nicht beabsichtigt. Wenn eine EU-Marke jedoch fünf Jahre in Folge nicht verwendet wird, kann eine andere Partei versuchen, durch Einreichung eines Anspruchs beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum zu versuchen, sie aufgrund ihrer mangelnden Verwendung ungültig zu machen.

Unterschiede bei einigen wichtigen Arten von Marken.

In den USA gibt es verschiedene Arten von Marken, von denen eine die häufigste Zeichenmarke ist, die auch als Wortmarke bezeichnet wird. Eine Wortmarke schützt den Wortlaut, unabhängig davon, wie die Wörter angezeigt werden. Eine spezielle Form davon wird als stilisierte Schriftart bezeichnet. Diese Marke wird als eine andere Form einer Wortmarke betrachtet, bei der die Schriftart, Farbe oder Größe des Textes speziell oder stilisiert ist.

Die EU hat keine stilisierten Schriftmarken. In der EU gibt es Wort- und Bildmarken. Ein Wortzeichen besteht aus Wörtern, die aus einer Reihe von Buchstaben, Satzzeichen oder Zahlen bestehen. In der EU fällt ein Logo oder ein stilisiertes Wort unter die Kategorie der Bildmarken. Die EU hat auch verschiedene andere Marken, darunter 3D-Marken und phonetische Marken.

Schutz Ihrer Marke vor identischen oder ähnlichen Marken

In den USA lehnt der Markenprüfer in der Regel die Eintragung einer vorgeschlagenen Marke ab, wenn diese einer bereits eingetragenen Marke ähnelt.

In der EU ist es Sache des Inhabers der Marke, andere Anmeldungen zu überwachen und abzulehnen. Daher ist es für EU-Markeninhaber wichtig, ihre Marken genau zu überwachen.

Einspruchsfristen

Die Widerspruchsfrist in den USA beträgt 30 Tage nach Veröffentlichung der Markenanmeldung mit einer möglichen Verlängerung um bis zu sechs Monate.

Die EU-Widerspruchsfrist beträgt drei Monate nach Veröffentlichung der Markenanmeldung und kann nicht verlängert werden.

Abschließende Gedanken

Aufgrund ihrer vielen Ähnlichkeiten zwischen dem EU- und dem US-Markenregime sind die Prozesse nicht schwer herauszufinden. Es ist jedoch wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen nicht zu beschönigen und die für Ihre Marken relevanten Systeme zu verstehen.

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Author Bio
Danish A. Saleem

Danish A. Saleem

Trademarks & Corporate Lawyer

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