Pakete zur Markenanmeldung
Verstehen Sie, warum überhaupt eine Dienstleistung bei der Einreichung einer Markenanmeldung benötigt wird und welches Paket welche Dienstleistungen beinhaltet.
Markenschutz beantragen
Bei der Einreichung einer Markenanmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum oder anderen Markenämtern (wie WIPO, DPMA, EUIPO oder UK IPO) ist die eigentliche Einreichung, also das Übermitteln des Formulars, eine geringe Arbeit.
Die eigentliche Markenanmeldung beim Amt ist relativ schnell erledigt. Je nach Markenamt wird allerdings gar keine oder nur eine Prüfung der Schutzfähigkeit vorgenommen.
Nach Überprüfung der Basisanforderungen wird die Marke eingetragen. Die schnelle Eintragung der Marke mag erst einmal als Vorteil erscheinen, beinhaltet aber viele Nachteile.
Beim Schutzumfang (den Nizza-Klassen) kann schnell ein Fehler gemacht werden und ein zu breiter oder zu geringer Schutzumfang kann gewählt werden oder die Rechte anderer Marken können verletzt werden.
Die Verletzung älterer Marken kann umfangreiche Schadensersatz und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Es kann sogar zu mehreren Verfahren gleichzeitig führen, wenn nicht nur eine ältere Marke, sondern zugleich mehrere ältere Marken verletzt werden.
Betroffene unterschätzen oft die Kosten, die mit einer Markenverletzung einhergehen. Diese Kosten können die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Nach einer juristischen Markenrecherche können sich sogar Fragen zur Umbenennung oder Anpassung der eigenen Marke stellen. Wir helfen auch dabei die eigene Marke anzupassen, so dass keine Schutzrechte älterer Marken verletzt werden.
Markenrecherche Service
Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke
Hier wird geprüft, ob absolute Ausschlussgründe wie fehlende Unterscheidungskraft; für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben; ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen; Verstoss gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung oder andere Hindernisse zur Markeneintragung bestehen.
Identitätsrecherche
Die Identitätsrecherche klärt, ob die neue Marke in identischer Form für identische Waren oder Dienstleistungen schon von Dritten angemeldet und vom entsprechenden Markenamt registriert wurde. Die Identitätsrecherche bezieht sich nur auf genau gleiche Marken und nicht auf ähnliche Marken.
Firmenrecherche
Firmennamen geniessen je nach Land Schutz für ihren geografischen Geschäftsbereich. In der Firmenrecherche wird geprüft, ob es gleichnamige Firmen existieren.
Ähnlichkeitsrecherche
Die Ähnlichkeitsrecherche bezieht sich auf andere Schreibweisen der Marke. Es gibt eine Reihe an Methoden, so zum Beispiel die Suche mit anderen Buchstaben (i statt y)
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Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Marke?
Eine Marke kann ein Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschliesslich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung der Ware oder Klänge, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden sowie klar und eindeutig dargestellt zu werden. Nur über eine Eintragung einer Marke bei dem EUIPO Markenamt kann die Marke zuverlässig in den EU-Mitgliedsstaaten geschützt werden. Ohne Eintragung bzw. nur durch Gebrauch ist kein Schutz sichergestellt.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Gebühren von tm.legal (SAMT AG) sind in der Tabelle oben aufgeführt. Hinzu kommen die Amtsgebühren von beispielsweise 850 Euro für eine Europäische Marke. Eine Nizza-Klasse ist immer inklusive, eine zweite kostet Beispielsweise 50 Euro und jede weitere dann 150 Euro an reinen Amtsgebühren bei dem EUIPO. Deutlich höhere Kosten können durch Rechtsstreitigkeiten entstehen, zum Beispiel wenn ein Konkurrent Ihre Marke nutzt und Sie es der Konkurrenz nicht verbieten können. Rechtsstreitigkeiten im Bereich Markenrecht können teuer sein. Viele Markenjuristen arbeiten nur auf Basis der höheren Stundenpauschalen und nicht nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Mit der offiziellen Eintragung einer Marke schaffen Sie klare Verhältnisse und können eine Nutzung durch Andere wirksam unterbinden. Bei unseren Paketvarianten mit Beratung können Sie nichts falsch machen.
Wozu brauche ich eine EU-Marke?
Mit einer EUIPO-Markeneintragung erwirbt ihr Inhaber ein ausschliessliches Recht, seine Marke für spezifische Waren oder Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu nutzen. Er kann jeden anderen von der Nutzung seiner Marke ausschliessen.
Wie lange wird meine EU-Marke geschützt?
Der Schutz der EU-Marke dauert 10 Jahre ab dem Anmeldungsdatum und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden. WICHTIG: Hat der Inhaber die EU-Marke für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, innerhalb von 5 Jahren ab der Eintragung, nicht ernsthaft in der EU benutzt, so kann die EU-Marke auf Antrag für verfallen erklärt werden. Die Nutzung muss in der jeweiligen Nizza-Klasse bzw. Service stattfinden.
Welche Arten von Marken gibt es? Was kann man schützen lassen?
Am üblichsten sind Wortmarken und Bildmarken (Logos) . Eine Wortmarke besteht ausschliesslich aus Wörtern oder Buchstaben, Ziffern, sonstigen typografischen Zeichen. Bildmarken (Logos) sind Marken, bei denen nicht standardisierte Schriftzeichen, Stilisierungen oder Layouts oder eine Farbe verwendet werden. Dazu gehören auch Marken, die ausschließlich aus Bildelementen bestehen. Bei Bildmarken mit Wortelementen werden Wort und Bildelemente kombiniert, wie z.B. beim BMW Logo mit blau weissem Kreis oder dem roten Coca-Cola Schriftzug. Weiterhin gibt es noch die (dreidimensionale) Formmarke, Positionsmarke, Mustermarke, Hörmarke, Farbmarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke (mit einer Kombination von Bild und Ton) sowie die Hologrammmarke.
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