Spezielle Dienstleistungen

Oftmals stellen wir zusammen mit Kunden fest, dass die von ihnen verwendete Marke schon benutzt wird. In einem gemeinsamen Gespräch können wir oft Lösungen finden.

Spezielle Dienstleistungen

Oftmals ergeben sich im Rahmen der Markenrecherche Probleme, die dem Kunden bisher noch nicht so gegenwärtig waren. Falls sich herausstellen sollte, dass ihre Marke in der Form nicht eintragungsfähig ist oder sie die Rechte älterer Marken verletzt beraten wir Sie gerne, um das weitere Vorgehen zu planen.

Zu wissen, dass Sie die Rechte einer älteren Marke verletzen, ist wichtig, denn nur mit diesem Wissen können Sie die Schritte planen, um eine Verletzung zu vermeiden. Dem Inhaber der älteren Marke ist dann oft gar nicht bewusst, dass eine Verletzung vorliegt oder es Maßnahmen ergriffen werden können, um die Durchsetzung von Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen zu verhindern.

Einige Kunden verwenden auch eine Vielzahl von Marken und Logos. Wir können Ihnen helfen, die Marken und Logos rechts sicher zu verwenden, damit die Marke auch tatsächlich verwendet wird.

Auch bei Fragen zu Markenrechtsverletzungen oder Fragen zum Vorgehen gegen Dritte, die Ihre Marke benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ein wichtiges Instrument, um zu verstehen, dass Ihre Marke missbraucht wird, sind die verschiedenen Trekking-Marken, die wir anbieten. Durch spezielle Hey-Recherchen im Internet sind wir auch in der Lage, den Nießbrauch Ihrer Marke zu ermitteln.

Zusätzlich zu diesen Markentreks bieten wir Ihnen auch an, Ihre Marke zur Registrierung und zum Schutz bei Unternehmen wie Google YouTube Amazon Instagram Twitter und anderen einzureichen.

Wir versuchen sicherzustellen, dass Ihre Marke in diesen Social Media- oder Handelsblatt-Formularen nicht missbraucht werden kann. Wir überwachen auch diese Plattformen und informieren Sie, wenn Ihre Marke dort missbraucht wird und stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Schritte zur Markenanmeldung

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Marke?

Eine Marke kann ein Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschliesslich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung der Ware oder Klänge, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden sowie klar und eindeutig dargestellt zu werden. Nur über eine Eintragung einer Marke bei dem EUIPO Markenamt kann die Marke zuverlässig in den EU-Mitgliedsstaaten geschützt werden. Ohne Eintragung bzw. nur durch Gebrauch ist kein Schutz sichergestellt.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Gebühren von tm.legal (SAMT AG) sind in der Tabelle oben aufgeführt. Hinzu kommen die Amtsgebühren von beispielsweise 850 Euro für eine Europäische Marke. Eine Nizza-Klasse ist immer inklusive, eine zweite kostet Beispielsweise 50 Euro und jede weitere dann 150 Euro an reinen Amtsgebühren bei dem EUIPO. Deutlich höhere Kosten können durch Rechtsstreitigkeiten entstehen, zum Beispiel wenn ein Konkurrent Ihre Marke nutzt und Sie es der Konkurrenz nicht verbieten können. Rechtsstreitigkeiten im Bereich Markenrecht können teuer sein. Viele Markenjuristen arbeiten nur auf Basis der höheren Stundenpauschalen und nicht nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Mit der offiziellen Eintragung einer Marke schaffen Sie klare Verhältnisse und können eine Nutzung durch Andere wirksam unterbinden. Bei unseren Paketvarianten mit Beratung können Sie nichts falsch machen.

Wozu brauche ich eine EU-Marke?

Mit einer EUIPO-Markeneintragung erwirbt ihr Inhaber ein ausschliessliches Recht, seine Marke für spezifische Waren oder Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu nutzen. Er kann jeden anderen von der Nutzung seiner Marke ausschliessen.

Wie lange wird meine EU-Marke geschützt?

Der Schutz der EU-Marke dauert 10 Jahre ab dem Anmeldungsdatum und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden. WICHTIG: Hat der Inhaber die EU-Marke für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, innerhalb von 5 Jahren ab der Eintragung, nicht ernsthaft in der EU benutzt, so kann die EU-Marke auf Antrag für verfallen erklärt werden. Die Nutzung muss in der jeweiligen Nizza-Klasse bzw. Service stattfinden.

Welche Arten von Marken gibt es? Was kann man schützen lassen?

Am üblichsten sind Wortmarken und Bildmarken (Logos) . Eine Wortmarke besteht ausschliesslich aus Wörtern oder Buchstaben, Ziffern, sonstigen typografischen Zeichen. Bildmarken (Logos) sind Marken, bei denen nicht standardisierte Schriftzeichen, Stilisierungen oder Layouts oder eine Farbe verwendet werden. Dazu gehören auch Marken, die ausschließlich aus Bildelementen bestehen. Bei Bildmarken mit Wortelementen werden Wort und Bildelemente kombiniert, wie z.B. beim BMW Logo mit blau weissem Kreis oder dem roten Coca-Cola Schriftzug. Weiterhin gibt es noch die (dreidimensionale) Formmarke, Positionsmarke, Mustermarke, Hörmarke, Farbmarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke (mit einer Kombination von Bild und Ton) sowie die Hologrammmarke.

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