Markenrecherche

Markenrecht

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Markenrecherche?
  2. Warum sollten Sie eine Markenrecherche durchführen?
  3. Worauf fokussiert sich eine gute Markenrecherche?
  4. Wer führt eine Markenrecherche durch?
  5. Soll ich die Markenrecherche selber machen oder in Auftrag geben?

Was bedeutet Markenrecherche?

Bei einer Markenanmeldung besteht das Risiko, ältere Markenrechte Dritter zu verletzen.

Daher könnte eine Markenrecherche Ihnen helfen, eine Kollision mit älteren Marken zu vermeiden. Die Markenrecherche fokussiert sich auf hinterlegte oder bereits im Markenregister eingetragene Marken.

Darunter prüft man für ältere identische oder ähnliche Marken (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche).

Da eine Marke unter anderem die Funktion hat, Waren oder Dienstlei­stungen eines Unter­nehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden, ist es bei der Wahl einer Marke zu beachten, ob eine Gefahr besteht, dass sie mit einer älteren Marke verwechselt oder auch einfach in Verbindung gebracht wird.

Sollte es der Fall sein, kann der Inhaber älterer Marke die Löschung der jüngeren Marke beantragen, oder diese kann zu einem späteren Zeitpunkt angefochten werden.

Warum sollten Sie eine Markenrecherche durchführen?

Es ist zu beachten, dass das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) vor der Eintragung vom Amtes wegen nur das Bestehen absoluter Ausschlussgründe prüft, d.h. ob ein Zeichen als Marke eingetragen werden kann.

Ob Ihre Marke ältere Rechte Dritter (relative Ausschlussgründe) verletzt, wird vom IGE nicht recherchiert, sondern Inhaber älterer identischen oder ähnlichen Marken können der Eintragung Ihrer Marke widersprechen.

Hierfür kann man vor der Markenanmeldung mittels einer Markenrecherche eventuelle Risiken vom Vorliegen absoluter oder relativer Ausschlussgründe identifizieren, was Ihnen Zeit und Geld sparen kann.

Worauf fokussiert sich eine gute Markenrecherche?

Der Sinn der Markenrecherche ist es, andere (ältere) Rechte und Marken zu identifizieren. Die Markenrecherche hilft einem Nutzer auch oft genau zu verstehen, wer mit ähnlichen Marken in ähnlichen Bereichen tätig ist.

Die Markenrecherche fokussiert sich dabei immer auf die Dienstleistungs- oder waren Warenbereiche, in denen der Anbieter tätig ist und für die die Marke einen Schutz gewähren soll.

Die Markenrecherche hilft auch bei einer Markeneintragung, denn über die Markenrecherche ist es möglich genau zu verstehen, in welchem Bereich ähnliche Marken einen Schutz genießen.

Der Schutzbereich der eigenen Marke kann so jeweils weiter oder enger ausgelegt werden.

Die Besonderheit der Markenrecherche ist, dass ähnliche Bereiche auch im Markenbereich eine Rolle spielen können.

Wenn ich beispielsweise eine Marke für ein elektronisches Musikinstrument freigeben möchte, können sowohl die Nizzaklasse für Musikinstrumente (Niceklasse 15) als auch die Nizzaklasse 9 für elektronische Funktionen des Instruments relevant sein. Der Schutz einer Marke kann also Nizzaklassen überlappen.

Gleiches gilt für ältere Marken, die möglicherweise ältere Rechte aus einer anderen Nizzaklasse oder einen ähnlichen Wortlaut wie meine Marke haben.

Wichtig ist zu erkennen, wie stark eine bereits eingetragene Marke ist und wie weit diese Marke über den eigentlichen Markennamen bzw. die eigentlichen Nizza-Klassen hinaus ausstrahlt.

➥ Identitätsrecherche oder Recherche auf ältere Marken

Eine Identitätsrecherche kann Ihnen helfen, vor Markenanmeldung eine potenzielle Kollision mit älteren Marken zu identifizieren.

Die Identitätsrecherche klärt, ob Ihre gewünschte Marke mit einer älteren Marke identisch und für die gleichen Waren oder Dienst­leis­tungen bestimmt ist wie diese der älteren Marke.

Als identisch gelten Wortmarken, deren Zeichenfolge übereinstimmt. Man vergleicht aber nicht nur den Wortlaut identischer älterer Marken, sondern auch ihre Nizzaklassen.

IGE bietet eine Markenrecherche in der Markendatenbank des Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern.

➥ Ähnlichkeitsrecherche oder Recherche auf ähnliche Marken

Bei der Wahl Ihrer Marke sollten Sie darauf achten, dass sie einem bereits eingetragenen Zeichen nicht ähnlich ist.

Sollte eine Gefahr bestehen, dass eine neue Marke mit einer älteren Marke verwechselt oder auch einfach in Verbindung gebracht wird, kann die neue Marke vom Markenschutz ausgeschlossen werden.

Der Inhaber der älteren Marke kann im Rahmen der Widerspruchsfrist die Löschung der jüngeren Marke beantragen, oder sie kann zu einem späteren Zeitpunkt angefochten werden.

Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist komplex, da zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen sind. Darunter sind grundsätzlich folgende Kriterien zu prüfen:

  1. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen
  2. Ähnlichkeit der Zeichen
  3. Kennzeichnungskraft der älteren Marke: Beurteilung, ob die ältere Marke stark oder schwach ist. Eine starke Marke ist ein sehr bekanntes Zeichen, dem ein grösserer Schutzumfang zugestanden wird als normal oder schwach kennzeichnungskräftigen Marken. Die Verwechslungsgefahr ist deshalb umso grösser, je stärker die ältere Marke ist.

Eine Ähnlichkeitsrecherche umfasst diese grundsätzlichen Aspekte und dient dazu, eine potenzielle Kollision mit älteren ähnlichen Marken zu vermeiden, was Ihnen Zeit und Geld sparen kann.

➥ Schutzfähigkeit der Marke

Bei einem Anmeldungsverfahren zur Eintragung einer Marke in das Markenregister prüft das zuständige Amt, ob die gesetzlich geregelten formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen.

Die formellen Voraussetzungen beziehen sich auf die Erfüllung der Erfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetages, die Eignung des Anmelders als Inhaber, die fristgerechte Gebührenzahlung, sowie sonstiger Anmeldeerfordernisse (z. B. Form und Inhalt der Anmeldung, Markenform, Vertretung usw.).

In Bezug auf die materiellen Voraussetzungen überprüft man sowohl die Markenfähigkeit des Zeichens als auch das Vorhandensein von absoluten Ausschlussgründen.

Die Prüfung der Markenfähigkeit fokussiert sich darauf, ob eine Marke geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüft vom Amtes wegen auch, ob absolute Ausschlussgründe vorliegen:

  1. ob ein Zeichen Gemeingut ist
  2. ob eine Forme das Wesen der Ware ausmacht oder eine Forme der Ware oder Ver­­packung technisch notwendig ist
  3. ob es um ein irreführendes Zeichen geht;
  4. ob ein Zeichen gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstosst

Besteht einer dieser Gründe, könnte das Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen werden.

➥ Basissuche im Internet

Durch eine einfache Internetsuche können Sie eine schnelle Übersicht bekommen, ob ein Unternehmen seine Produkte unter ein Zeichen, das Ihrer gewünschten Marke ähnelt, bereits anbietet.

Manchmal ist ein Zeichen nur als Firma oder Firmenname im Internet zu finden. Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Unternehmens.

Der Inhaber einer im Handelsregister eingetragenen Firma hat das ausschliessliche Recht, sie zur Kennzeichnung seines Unternehmens zu gebrauchen.

Der Handelsregister-Eintrag kann seinen Inhaber allerdings nur beschränkt davor schützen, dass Dritte seine Firma für die Bezeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen verwenden.

Je nach Unternehmensform gilt der Firmenschutz in der ganzen Schweiz oder nur am Eintragungsort.

➥ Domainsuche

Finden Sie keine Ergebnisse bei der Internetsuche, können Sie recherchieren, ob Ihre Marke als .ch Domain-Name bereits registriert ist.

Der Domainname ist die Internetadresse, unter der eine Website abgerufen werden kann. Der Inhaber eines Domainnamens hat das ausschliessliche Recht, das Zeichen im Rahmen des Domainnamen Systems zu gebrauchen.

Er hat aber keine weiteren Rechte, wie z.B. mit dem Zeichen Waren und Dienstleistungen oder ein Unternehmen zu kennzeichnen. Zur Domainsuche können Sie die SWITCH Datenbank nutzen.

SWITCH ist die offizielle Registrierungsstelle, die alle Domain-Namen mit der Endung .ch im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) verwaltet. Domain-Namen in allgemeinen “Top Level Domains” (z. B. .biz, .com, .info, .name oder .net) sind über eine von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zugelassene Registrierungsstelle zu prüfen.

➥ Firmenrecherche

Firma oder Firmenname ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.

Die Firma wird im Handelsregister eingetragen und genießt einen regional eng begrenzten gewissen Namensschutz.

Mit einer Markeneintragung schützt man den Unternehmensnamen umfassend. Seine Produkte und Dienstleistungen können markenrechtlich geschützt werden.

Im Rahmen der Firmenrecherche wird geprüft, ob Ihre gewünschte Marke von Dritten als Firmenname bereits registriert wurde.

Wer führt eine Markenrecherche durch?

Sie können eine Markenrecherche entweder selber machen oder eine professionelle Markenrecherche in Auftrag geben. Oft denkt man, dass das Markenamt nach gleichartigen älteren Marken sucht.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüft es aber nicht, sondern nur das Vorhandensein von absoluten Ausschlussgründen.

Soll ich die Markenrecherche selber machen oder in Auftrag geben?

Selbstverständlich können Sie eine Markenrecherche selber durchführen. Die Markenrecherche kann aber manchmal juristisch komplex sein.

Eine professionelle Markenrecherche kann aufgrund langjähriger Erfahrung und fundierter Kenntnisse über Marken umfangreicher Service und präzise Auswertung der Suchergebnisse anbieten.

Was bedeutet Markenrecherche?

Bei einer Markenanmeldung besteht das Risiko, ältere Markenrechte Dritter zu verletzen. Die Markenrecherche dient dazu, eine potenzielle Kollision mit älteren Marken vor Markenanmeldung zu vermeiden.

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